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earlgrey

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21

Mittwoch, 26. Januar 2011, 21:01

Ich glaube ,jetzt ist alles gesagt. @ alpay ,es gibt auch Angebote zur Punktereduzierung (3) ,soweit ich weiß.Naja .mein Führerschein ist von 1967,da gab es noch keine Punkte,kein Tempolimit auf Landstrasse,Promille grenze bei ich glaube 1,2 usw.
Aber ich muß auch sagen:gerade WEIL ich Spaß am Fahren (auch Schnellfahren)habe,achte ich auf die Vorschriften und Umgebung.Also
keine Punkte, in der Haftpflicht und Vollkasko 30 %,1 Schaden "frei".Meine drei zZt gefahrenen Autos haben zusammen 700 PS....

Also Alpay ,denk an Frau und Kind(er) und dann auch noch an den RS3.

A3DSG32

unregistriert

22

Mittwoch, 26. Januar 2011, 21:33

Du sagst es Rainer.

Einen Aufbauseminar habe ich schon hinter mit. Hatte ich kurz vor einer Gerichtsverhandlung gemacht um + Punkte bei der Richterin zu sammeln.

Naja, ich muss diese Punkte jetzt mit voller Wucht abwehren. Dann gehts eigentlich nur noch aufwärts... Ich hätte aber niemals gedacht, dass ein Polizist auch nur auf den gedanken kommen würde mir Punkte wegen so etwas zu geben....

Gerade jetzt, wo alles schön seinen Weg fand bei mir.

Naja die Frage war ja eigentlich ob ich eine Chance habe vor Gericht.

Grüße

jb.13

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23

Mittwoch, 26. Januar 2011, 21:44

Das kommt immer darauf an, wie gut die Anwälte sind.



Gruss Jürgen
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Race-Hugo

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24

Mittwoch, 26. Januar 2011, 21:54

Ich bin ja auch ein kleiner "Quertreiber",wenn es denn mal sein muß. ;)
Aber... rechtlich sieht es nun mal so aus, wenn jemand seine Fahrspur nicht halten kann, hat er sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle.
Ursachen können sein u.a. Alkohol, Drogen, Krankheitssytome, etc. und eben die nicht angepasste Geschwindigkeit.
Wenn das jemand mit Absicht macht, kann ihm sogar Vorsatz vorgeworfen werden.
In den 90er hatte ich das mal. Das Verfahren wurde letztendlich gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.
Es wird immer der Sicherheitsaspekt in den Vordergrund gestellt. Da hat man dann auch wenig Gegenargumente.
*DSG*

jb.13

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25

Mittwoch, 26. Januar 2011, 22:30

"Nichtbeherrschen der Fahrzeuges" führt hier in der Schweiz sogar bis zum Fahrverbot. Allerdings meist, wenn es dadurch zu einem Unfall gekommen ist.



Gruss Jürgen
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Digo

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26

Mittwoch, 26. Januar 2011, 22:35

Das ist ein Thema wo hier http://www.verkehrsportal.de/board/index.php schon häufiger disktutiert wurde, wann der Tatbestand erfüllt ist. Da sind viele Experten unterwegs (auch Polizisten, Anwälte usw.), da kannst du mal einen Expertenrat dir holen, was du am Besten machen kannst und wie sie das sehen.

(ich hoffe die Werbung ist okay)

6gewinnt

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Sonntag, 30. Januar 2011, 20:24

Ganz schön aggressive Stimmung hier. Schade.

Also "privatparkplatz" ist keinesfalls eine rechtsfreie Zone. mein Kollege hat auch schon Ärger bekommen als er auf einem privaten Grundstück gedriftet ist.

und alle dir hier so hart das verhalten kritisieren sollten sich mal fragen ob Sie auch immer 100% gesetzestreu sind und handeln. ist nicht persönlich aber manchmal gehts hier ganz schön zur Sache. wer hat den von euch das nwt bei der Versicherung angemeldet? Oder die s3 aga eingetragen? Oder seine led Kennzeichenbeleuchtung? wer hält den immer genau die v max ein?

Wenn man erwischt wird hat man halt Pech. ich musste auch schön bezahlen. jeder muss dann selber seine Konsequenzen daraus ziehen.
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28

Montag, 31. Januar 2011, 10:44

Ein Privatparkplatz ist dann "rechtsfreie Zone", wenn ein Tor davor ist und der Platz umzäunt ist.

the bruce

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29

Montag, 31. Januar 2011, 16:15


Bei uns hier auf dem Firmenparkplatz (München, Neuperlach, Siemensparkplatz) sind wir mit kollegen sehr oft driften.
Da kommen auch oft polizisten vorbei, unterhalten sich nett mit uns, sagen einfach nur übertreibt es nicht, immer schön vorsichtig..... Ciao....

earl hatte recht, habe 17 punkte mit meinem Fiesta damals gesammelt Einer noch, dann kann ich den RS3 wirklich vergessen....
Das krasseste ist ja, mit 60 PS in weniger als 2 jahren 17 punkte geholt.



Du verstehst aber noch immer nicht warum hier manche gewisse Zweifel beschleichen?

?(

Race-Hugo

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30

Montag, 31. Januar 2011, 19:38

Ein Privatparkplatz ist dann "rechtsfreie Zone", wenn ein Tor davor ist und der Platz umzäunt ist.

Da gibt es mindestens immer noch das Immissionsschutzgesetz. ;)

6gewinnt

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31

Montag, 31. Januar 2011, 20:13

Selbst wenn da die Polizei nicht drauf kommt werden die Dich trotzdem nicht aus den Augen verlieren. Irgendwann musst Du ja auch mal das Gelände verlassen und dann gibst eben erstmal ne allgemeine VK mit allem pipapo.

Wenn man "Spaß haben" will dann wo es niemanden stört und niemand gefährdet wird. Dreh ein paar Runden und dann nix wie weg da. Was keinen stört wird auch keiner verfolgen. Wenn jemand zu Schaden kommt weil man sich nicht an die Regeln hält kann das böse ausgehen. Lieber 2 mal überlegen und einmal handeln als umgekehrt.
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A3DSG32

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32

Montag, 28. Februar 2011, 10:00

Bußgeldbescheid ist da.

Ich zietiere die Bemerkung:

"Schnee bzw. Schneematsch bedeckte Fahrbahn und daraus resultierende Glätte.
Fzg. brach mehrmals aus. Nachfahrstrecke ca. 2km. München Carl-Wery-Str. bis Ottobrunn, Rosenheimer Landstr. 45.
Geschätzte Geschw. auf der Carl-Wery-Str. ca. 90-100km/h, Nachfahrstrecke Ortseingang Ottobrunn bis Anhalteort 80km/h, ungeeichter Tacho.
Gleichbleibender Abstand ca. 1km."
Zitat Ende.

Dafür soll es drei Punkte und 123,50 geben.

Jetzt meine Frage. Kann man die Polizei wegen Falscher Beschldigung Anzeigen? Die Beschldigung ist auf gut Deutsch gesagt ausm A*sch gezogen...
Ich frage mich nur, gleichbleibende Abstand 1km??? Da hat man sich aber gehörig verschätzt. Wenn man mal so überlegt.. Das geht doch gar nicht... Wie will der das denn Schätzen? Ich bin in die Carl Wery eingebogen und das Heck kam halt ein bissl. Dann hab ich zügig beschleunigt.... Der hat halt Traktion ohne ende. War eine sehr berechenbare Straße. Also rechts und links Feld.. War auf ca. 60kmh... Die wollen einfach nicht wahr haben, dass ein Allrad so schnell vom Fleck kommt.... Achja, die meinen ja die sollen mit 80 hinterher sein... Ist das nicht viel gefährlicher? Wenn die mit 80 hinterher sind und der Abstand blieb gleich, wie haben die mich dann aufgehalten?! Als sie mich gerade aufgehalten hatten, hatte ich Tempomat bei ca. 56-58 drin. Da waren die vielleicht 10 m hinter mir... Ich wollte sogar nicht stark bremsen, damit die nicht in mich reinrutschen...

Die Beschuldigung kann doch gar nicht stimmen.. Selbst wenn man nicht dabei war, liest man raus, dass das absolute Bockmist ist....

Kann ich die polizei wegen sowas verfolgen?

Grüße

Alpay.

Psychedelic

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Montag, 28. Februar 2011, 10:49

Du hast das Recht einen Widerspruch zu erheben! Wenn du mit dem Resultat nicht leben kannst, solltest das auch machen.
Bei deinen angegebenen Punktesammeleien, sehen die Changen verdammt gering aus, daß dieser Fall zu deinen Gunsten endet !
Die Aussage (Bericht) eines Polizeibeamten überwiegt auf jeden Fall den Deinigen, die Change dagegen anzukommen geht gegen Null.

Grüße,
Psychedelic
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ideFix

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34

Montag, 28. Februar 2011, 11:14

Ab zum Anwalt damit - Nur der kann was für dich tun.

Meiner hat mich auch vor 1Monat Fahrbverbot gerettet. Hatte aber eine andere Vorgeschichte: 8 Jahre FS - keinen Punkt, nochnichtmal geblitzt worden. Da wurde die Geldstrafe verdoppelt und fertig. Punkte habe ich nun auch (3).
Fahre nicht so, als gehöre dir die Straße, sondern so, als gehöre dir der Wagen.
MfG
ideFix

Race-Hugo

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35

Montag, 28. Februar 2011, 11:17

Meiner Meinung nach, ist die Begründung (Beweisführung) völlig haltlos.
Ich frage mal mein Cousin, der ist bei der Trachten-Truppe (VKD).
*DSG*

A3DSG32

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36

Montag, 28. Februar 2011, 11:33

Genau der Meinung bin ich auch.... Das hört sich so an, als hätte der irgendwas geschrieben, damit es sich so hart wie möglich anhört...

Danke vorerst..

Digo

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37

Montag, 28. Februar 2011, 11:59

Die Polizei kannste nicht wegen falscher Verdächtigung oder sowas belangen.

Aber gleichbleibender Abstand von einem Kilometer?!? Man sieht auf einen Kilometer ob das Heck ein paar Zentimeter ausbricht? Stell das bitte auch ins Verkehrsforum, auf die Kommentare bin ich gespannt ;).

38

Montag, 28. Februar 2011, 14:49

Ab zum Anwalt, für ihn ein gefundenes Fressen, wenn du n Guten hast, wird das Verfahren noch vor der Anhörung eingestellt.
Das solln die mal beweisen was da steht, n Lacher, die gehen auf Dummfang, wenn du zahlst haben die Bullen Glück, wenn nicht, hat der Steuerzahler wieder etwas Geld verschwendet. Merke: den Bullen ists also egal. So läuft das hier nunmal ;-)

Da braucht man dir nichtmal Glück wünschen, der Fall ist schon gewonnen.

Gruss

Else

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39

Montag, 28. Februar 2011, 15:16

Recht haben und Recht bekommen sind leider immer zwei Paar Schuhe....

40

Montag, 28. Februar 2011, 15:53

Deshalb ja auch n Anwalt nehmen, der dafür sorgt, dass man Recht bekommt ;-) Sollte kein Anfänger sein und sich mit dem "RechtVerdrehen" auskennen. Also ein kleiner Fuchs.