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Paramedic_LU

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1

Sonntag, 29. März 2009, 18:09

Wann darf man rechts überholen?

Startklar klärt auf......

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Zähfließender Verkehr mit Stockungen. Es klingt schon hässlich und es fühlt sich auch nicht gut an. Aber ist man auf der eigenen Spur gefangen? Oder darf man auf der Autobahn vielleicht doch rechts überholen? "startklar!" klärt auf.
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matbold

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2

Sonntag, 29. März 2009, 20:34

Die eigentlich interessantere Information fehlt leider:

Was ist der Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren? Vorbeifahren darf ich nämlich. Und wenn wieder mal so ein Spinner (meistens sinds Frauen) mir den Weg zu und von der Arbeit vergällen, dann fahr ich eben rechts dran vorbei. Ich muß zwar auch irgendwann mal wieder links rüber, aber nicht um damit das überholen abzuschließen, sondern weil die rechte Spur auf die Autobahn führt - und da will ich nicht hin.
Und selbst wenn das verboten wäre, ich würds vielleicht trotzdem machen, weil mich das echt ank***zt. Die Stelle ist ausserhalb geschlossener Ortschaften und somit besteht da auch für PKW's das Rechtsfahrgebot.
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3

Montag, 30. März 2009, 10:41

Nicht gaaanz richtig.

§ 5 Abs. 8 StVO

Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Es darf also auch rechts "überholt" werden.

Vorbeifahren ist was anderes.

An einem Verkehrsbedingt wartenden oder liegengebliebenen Fahrzeug fährt man vorbei.
Oder an einem Fahrzeug auf einem anderen Straßenteil.

Erklärung:
Fährt ein Rad (ist ein Fahrzeug) auf dem Radweg in gleicher Richtung, fahre ich dran vorbei.
Fährt es auf meiner Straße, überhole ich es.
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Psychedelic

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4

Montag, 30. März 2009, 11:33

Hab da mal vor einigen Jahren etwas nachgestöbert, was das Thema betrifft, da ich deswegen auch schon mal von der Rennleitung einen Satz heißen Ohren verpasst bekommen hab.

Ein Überholvorgang wird angefangen, indem man vor dem Hindernis Ausschert und nach dem Vorbeifahren an dem Hindernis sich wieder Einordnet.
Sprich, bleibt man auf der gewechselten Fahrspur und ordnet sich nicht wieder ein, ist der Überholvorgang nicht abgeschlossen und man ist nur Vorbeigefahren.
Wie weit von der Zeit und zurückgelegter Entfernung ein weiterer Spurwechsel nicht als Einordnen zum Überholvorgang zählt weiß ich leider nicht.

Als Beispiel:
Wenn auf der Autobahn (Dreispurig), ein notorischer Mittelspurschnarcher in Sicht ist und alle anderen Spuren frei sind, darf man auf der Rechten Spur vorbeifahren, wenn man danach auf der Rechten Spur bleibt. Aufpassen sollte man trotzdem dabei, denn man ist es in Deutschland nicht gewohnt, das auch rechts mal ein Auto vorbeifährt !

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5

Montag, 30. März 2009, 11:37

Genauso mach ich das auch,rechts überholen geht gar nicht,aber "vorbeifahren" mach ich dann auch. ;) :D
Wer das hier liest hat Puschen an! :D

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Paramedic_LU

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Montag, 30. März 2009, 11:41

Ich fahr auch immer rechts vorbei und schaue dass ich gut Land gewinne um bald wieder nach Links zu fahren.

Im Schlimmsten´Falle kann man sich trösten, dass Rechts überholen billiger ist als Drängeln 8-|
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Montag, 30. März 2009, 12:44

Genau genommen gehören den Linkschnarchern die Ohren lang gezogen !
Wir haben in Deutschland immer noch ein RECHTSFAHRGEBOT. Alles was links fährt übt einen Überholvorgang aus, wer diesen nicht ausübt hat sich auf der rechtesten Spur einzurodnen. *Punkt aus Ende*

Entweder lößt man das Rechtsfahrbegot auf und führt damit das Rechtüberholen und zudem ein Tempolimit ein (wo bei letzterem wieder Viele heulen werden), oder man greift besser durch und setzt mal ordentliche Konsequenzen auf die Linksschnarcher drauf.

Grüße,
Psychedelic

P.S: Warum Tempolimit bei aufgehobenem Rechtsfahrgebot !? Wer schon mal z.B. in den USA Auto gefahren ist weiß warum.
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matbold

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8

Montag, 30. März 2009, 21:26

RE:

Zitat

Original geschrieben von Psychedelic
Wenn auf der Autobahn (Dreispurig), ein notorischer Mittelspurschnarcher in Sicht ist und alle anderen Spuren frei sind, darf man auf der Rechten Spur vorbeifahren, wenn man danach auf der Rechten Spur bleibt. Aufpassen sollte man trotzdem dabei, denn man ist es in Deutschland nicht gewohnt, das auch rechts mal ein Auto vorbeifährt !

Genau so meinte ich das. Nur ist die Landstraße halt 2-spurig. Ich beende dabei kein Überholmanöver, ich ordne mich wieder nach links ein, weil ich ja die Spur wechseln muß, um nicht auf die Autobahn zu fahren.
So verfahre ich auch auf der Autobahn: Am Mittelspurschnarcher rechts vorbeifahren und erst zum nächsten Überholvorgang nach links ausscheren. Das ist damit nicht das Ende des Rechtsüberholens sondern ein neuer Überholvorgang. Jedenfalls nach meinem Rechtsempfinden.
Ob das wirklich legal ist, weiß ich gar nicht genau. Legitim finde ich es aber schon. ;)
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9

Dienstag, 31. März 2009, 09:50

Ich fänds zwar auch legitim ist aber wohl nicht legal.
Denn das hieße ja, dass man auch auf Autobahnabfahrten rechts vorbeifahren darf, da man ja nicht wieder zurück einschert.
Dem ist aber ja laut dem startklar-Bericht nicht so.
Außerdem stimmt mir das erste Googleergebnis zu "rechts vorbeifahren" zu ^^.

Zipfeklatscher

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10

Dienstag, 31. März 2009, 13:09

Es ist natürlich nicht legal. legitim auch nicht.
Auch, wenn ich es selbst gerne oft machen würde.
man darf nicht vergessen, dass der überholte nicht damit rechnet und auch nicht damit rechnen muss, rechts überholt zu werden.

Was überholen ist und was nicht, habe ich bereits definiert.

auf der autobahn ist der von psychedelic beschriebene vorgang überholen.
mit pech nicht nur rechts überholen sondern, wenn der überholte sich erschrickt und bremst etc. auch ein gefährlicher eingriff in den strassenverkehr gem. §315c StGB.

Und bitte jetzt nicht die standstreifenüberholergeschichte.

auf der autobahnABFAHRT darf man nicht schneller fahren als der fliessende verkehr. ausnahmen sind staut etc.
auf der AUFFAHRT darf man es sehr wohl. auch daran sollten manche erinnert werden, die auf der beschleuningungsspur ganz entspannt dahinzuckeln und dann nach links vor nen herannahenden 40tonner kullern.

BIlde mir einfach ein, dass so feststellen zu dürfen. meine definitionen sind nicht erfunden sondern geltendes recht.
Bollerwagen


Audianer3

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Dienstag, 31. März 2009, 14:00

Stimmt.

Also keine wenn und aber mehr ;)
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Pende

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12

Dienstag, 31. März 2009, 18:44

Tatort Autobahn letzten Samstag Abend.
Auf dem Weg von München nach Nürnberg.

Typische Szenen.

Linke Spur - Teilweise voll
Mittlere Spur - Voll
Rechte Spur - 1km Lücke zum nächsten Auto/LKW ...

Kurz vor Nürnberg dann der nächste Spaß. Fahrschule, die meinte, in der Mitte fahren wäre toll. Rechte und Linke Spur waren aber leer. Vorallem bei einem Tempo von 110km/h kann man auch die "LKW"Spur benutzen.
Nach einem Spurwechsel von Rechts auf Links zum Überholen und erneutem Spurwechsel auf die Rechte Spur hat der "Top ausgebildete" Fahrlehrer wohl begriffen, dass die Rechte Spur auch noch da ist und man die auch benutzen kann.

Was ich aber noch ganz schlimm finde sind die Fahrer, die sich nicht trauen rechts vorbeizufahren und somit diese Rückstaus bei recht dichten Verkehr verursachen. Szene was ich meine ist. Linke Spur bremst plötzlich aus ... Gründen. Mittlere Spur denkt sich, ahh rechts Überholen ist böse also bremsen die mit obwohl man ohne weiteres vorbeifahren könnte.

Und LKW Rennen sind auch immer spannend, vorallem wenn der überholende LKW es nicht schafft und wieder dahinter rein muss.

Da hab ich letztes mal aber auch was lustiges gesehen :D
LKW will überholen, setzt sich ein Auto davor und bremst den LKW aus.
Denn das Auto ist mit 95km/h auf der Mittelspur gefahren. Denke der Fahrer des LKW war nicht so glücklich darüber.