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Registrierungsdatum: 21. September 2006
Aktuelles Auto: Audi S3 SB
Wohnort: NRW
Ich habe halt bei ausgeschaltetem ESP das Heck etwas kommen lassen. 2-3 mal.
Ich habe halt bei ausgeschaltetem ESP das Heck etwas kommen lassen. 2-3 mal.
Du schreibst doch selbst, dass du dich nicht an die Verkehrsregeln gehalten hast. Dein Verhalten im Straßenverkehr zeugt von einer gewissen Unreife. Der Polizist hat völlig korrekt gehandelt. So wird wohl der Staatsanwalt die Situation beurteilen.
Ein guter Verkehrsanwalt lohnt sich immer. Die Punkte sind ärgerlich und du solltest alles unternehmen, damit du diese nicht bekommst. Viel Glück.
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Registrierungsdatum: 13. August 2010
Aktuelles Auto: S3 8PA BJ03/2009
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Ich habe halt bei ausgeschaltetem ESP das Heck etwas kommen lassen. 2-3 mal.
Du schreibst doch selbst, dass du dich nicht an die Verkehrsregeln gehalten hast. Dein Verhalten im Straßenverkehr zeugt von einer gewissen Unreife. Der Polizist hat völlig korrekt gehandelt. So wird wohl der Staatsanwalt die Situation beurteilen.
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Fährst du quattro?
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Registrierungsdatum: 21. May 2004
Aktuelles Auto: Audi A3 3.2
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Registrierungsdatum: 18. December 2009
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Ich habe halt bei ausgeschaltetem ESP das Heck etwas kommen lassen. 2-3 mal.
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Registrierungsdatum: 19. December 2009
Aktuelles Auto: a3 quattro 3.2 8Pa ,DSG.MJ 06,BMJ // S4av MJ15//CorsaD192PS
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Registrierungsdatum: 12. May 2005
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Übrigens darf auch Polizei die Verkehrsregeln und Vorschriften nur unter Blaulicht UND Martinshorn verletzen (also so schnell hinter Dir herfahren).
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Registrierungsdatum: 21. May 2004
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Registrierungsdatum: 19. December 2009
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Registrierungsdatum: 17. August 2010
Aktuelles Auto: A3 8V 1.8 TFSI
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Also ich würde dir halt auch einen Anwalt empfehlen. Aber du hast auch gute Chancen zu gewinnen, da der Polizist keine Beweise wie messbare Geschwindigkeit hat. Deshalb brauchst du dir da nicht so viele sorgen zu machen. Ich hab mit solchen Fällen schon oft mit einem Anwalt gesprochen.
Z. B. Ein Kumpel fuhr auf einer Schnellstraße 150( er stand im Stau und musste zum Vorstellungsgespräch) anstatt der erlaubten 100. Die Polizisten sind ihm hinterher gefahren und haben ihn auch angehalten. Die Polizisten konnten die Geschwindigkeit nicht messen und deshalb gab es keine Beweise vor Gericht wie schnell er tatsächlich gefahren ist.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »A3DSG32« (26. Januar 2011, 19:59)
Ich habe halt bei ausgeschaltetem ESP das Heck etwas kommen lassen. 2-3 mal.
Du schreibst doch selbst, dass du dich nicht an die Verkehrsregeln gehalten hast. Dein Verhalten im Straßenverkehr zeugt von einer gewissen Unreife. Der Polizist hat völlig korrekt gehandelt. So wird wohl der Staatsanwalt die Situation beurteilen.
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Fährst du quattro?
Hatter vollkommen recht ... wer sich so unreif im Strassenverkehr gibt muß mit einem Bußgeld rechnen.
Sowas darf man nur auf Privatgelände ...
LG Lars
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »A3DSG32« (26. Januar 2011, 20:25)
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Registrierungsdatum: 6. April 2007
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hq-hq« (26. Januar 2011, 20:29)
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