Mahlzeit!
Da ich einen Unfallschaden hatte und mir ein
Reifen dabei beschädigt wurde, viel mir dieser Thread hier ein. Da war ja was, wegen unterschiedlichem Reifenumfang beim Quattro.
Da der Unfall über eine Anwältin lief, brauchte ich natürlich etwas schriftliches für die gegnerische Versicherung, damit ich 4 statt nur einen
Reifen bekomme.
Also ab ins Autohaus, da wusste niemand von soetwas! Handy raus, das Zentrum in H angerufen und die wussten sofort bescheid. Durften mir allerdings nichts schriftliches geben und verwiesen mich an die Hotline in Ingolstadt.
Da also angerufen und es wurde prompt geholfen. Warum ich das schreibe?! Da es aktuell 3mm statt wie bisher geschrieben 2mm zulässige Abweichung ist.
Hier mal ein Auszug aus der Mail:
Audi Fahrzeuge mit quattro Antrieb muessen mit vier
Reifen der gleichen Bauart, der gleichen Groesse und moeglichst gleicher
Profilausfuehrung ausgeruestet sein.
Der rechnerische Durchschnitt der Profiltiefen der
Reifen derselben Achse (links/rechts) soll zwischen Vorder- und Hinterache um
nicht mehr als 3 mm variieren. Unterschiedlich stark abgefahrene
Reifen, die im angegebenen Toleranzbereich liegen, haben keinen
Einfluss auf die Lebensdauer des Allradantriebs.
Fahrzeugbeispiel: Audi A3 quattro
VA links: 5,0mm VA rechts: 5,0mm Durchschnitt: 5,0mm
HA links: 6,0mm HA rechts: 8,0mm Durchschnitt: 7,0mm
Unterschied zwischen den Achsen: 2,0mm = Somit in der Toleranz!
WICHTIG! Bitte fragt im Zweifelsfall stets beim Fachmann nach, und lasst euch das in ELSA zeigen! Es gibt laut Hotline nämlich, je nach Modell, verschiedene Toleranzen!
Beste Grüße
Markus